MENÜ
Einreisebedingungen
Französisch Polynesien
Fiji Inseln
Cook Inseln
Papua-Neuguinea
Palau, Yap & Truk
Vanuatu
Samoa
Tonga
Neukaledonien
Salomonen
Australien Neuseeland Hawaii Südsee Tauchen Kreuzfahrten Hochzeiten

Reise- und Zahlungsmodalitäten

(Stand Dezember 2022)

Veranstaltungsbedingungen
 
1) Anmeldung / Buchungsbestätigung: Ihre Reiseanmeldung ist bindendes Angebot an PTH zum Abschluss eines Reisevertrages. Dieser kommt mit der Buchungsbestätigung durch PTH zustande, die in angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen erklärt sein muss. Bei individuell ausgearbeiteten Reisen und Reisen mit mindestens vier verschiedenen Bestandteilen beträgt die Annahmefrist vier Wochen. Die Reisebestätigung bedarf keiner bestimmten Form. Weicht der Inhalt der Buchungsbestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, sind wir an dieses Angebot 10 Tage gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage dieses neuen Angebots zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären, was auch durch eine Zahlung erfolgen kann. Die Anmeldung erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer in deren Namen. Der Anmelder übernimmt die volle Haftung für die Einhaltung der Vertragspflichten weiterer, von ihm angemeldeter Reiseteilnehmer PTH gegenüber. Voraussetzung hierfür ist jedoch die Unterzeichnung einer ausdrücklich hierauf gerichteten und gesonderten Erklärung.
2) Bezahlung: Mit Erhalt der Buchungsbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises fällig. Der Restbetrag ist fünf Wochen vor Reiseantritt fällig. Der Versand der Reiseunterlagen erfolgt dann ca. 14 Tage vor Abflug. In jedem Fall wird Ihnen vor einer Zahlung ein "Sicherungsschein" der R+V Versicherung AG übergeben oder übersandt, denn Ihre auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sind gemäß § 651 k BGB insolvenzgesichert. Der Sicherungsschein wird Ihnen mit der Buchungsbestätigung/Rechnung übersandt. Sollte ausnahmsweise eine Reise in der Form erfolgen, dass oben beschriebene Reisepapiere nicht übergeben sind, wird der Reisepreis erst sechs Tage vor Reiseantritt, bei PTH eingehend, zur Zahlung fällig. Erfolgt die Reiseanmeldung kurzfristig, d.h. innerhalb zwei Wochen vor Reiseantritt, so wird der gesamte Reisepreis sofort in einem Betrag mit dem Abschluss des Reisevertrages fällig. Sollte bis drei Tage vor Reiseantritt die Bezahlung nicht vollständig erfolgt sein, kann PTH nach zuvor erfolgter Mahnung und kurzer Nachfristsetzung vom Vertrag zurücktreten. In diesem Falle werden dieselben Rücktrittsgebühren fällig, wie bei einem Rücktritt durch den Kunden.
3) Leistungen: Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung und, soweit gegeben, aus dem Prospekt von PTH. Nebenabreden, die den Umfang der erfassten Leistungen erweitern, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit einer ausdrücklichen Bestätigung. Soweit PTH in seinem Angebot und in der Reisebestätigung auf die Vermittlung einzelner Leistungen, insbesondere von Flügen hinweist, ist PTH kein Luftfrachtführer, sondern bestätigt nur das ordnungsgemäße Zustandekommen eines Luftbeförderungsbetrages zwischen Fluglinie und dem Kunden
4) Leistungs- und Preisänderung: Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Reisevertragsschluss notwendig werden und nicht vom Reiseveranstalter wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen und Abweichungen nicht erheblich sind, den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen und dem Kunden zumutbar sind. Eventuelle Gewährleistungsansprüche, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben unberührt. PTH verpflichtet sich, dem Reisenden solche Leistungsabänderungen unverzüglich bekannt zu geben, soweit dies möglich und die Abweichung nicht lediglich geringfügig und dem Kunden auch ohne gesonderte Kenntnisnahme zumutbar ist. Hat PTH die erheblichen Änderungen oder Abweichungen, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise beeinträchtigen, wider Treu und Glauben herbeigeführt, so hat der Kunde die Wahl, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen oder aber vor Antritt der Reise ohne Zahlung eines Entgelts vom Reisevertrag zurückzutreten und die bereits geleisteten Anzahlungen zurückzuverlangen. PTH behält sich vor, die mit der Buchungsbestätigung genannten Preise angemessen zu erhöhen, wenn sich unvorhersehbar für PTH und nach Vertragsschluss die nachfolgend bezeichneten Preisbestandteile auf Grund von Umständen erhöhen, die von PTH nicht zu vertreten sind: Wechselkurse für die betreffende Reise; Beförderungskosten (insbesondere wegen Ölpreisverteuerungen); Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren. Die Preiserhöhungen sind jedoch nur zulässig, sofern in jedem Einzelfall zwischen Abschluss des Reisevertrages und Reisebeginn mehr als vier Monate liegen. Der Reisepreis darf nur in dem Umfang erhöht werden, der der Erhöhung der vorstehend genannten Preisbestandteile der im Reisevertrag vereinbarten Preise seit Abschluss des Reisevertrages und ihrer Auswirkung auf die Reise entspricht. Der Erhöhungsbetrag wird zum vereinbarten Reisepreis addiert. PTH wird dem Reisenden eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnis des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 21. Tag vor Reisebeginn, mitteilen. Übersteigen diese Preiserhöhungen 5% des Reisepreises, ist der Kunde berechtigt, ohne Zahlung eines Entgelts von dem Reisevertrag zurückzutreten. Der Kunde kann stattdessen die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise aus dem Angebot von PTH verlangen, wenn PTH in der Lage ist, diese ohne Mehrpreis für den Kunden aus seinem Angebot anzubieten. Der Rücktritt muss unverzüglich und schriftlich erklärt werden, geleistete Zahlungen werden von PTH dann unverzüglich zurückerstattet.
5) Rücktritt vor Reisebeginn, oder Umbuchung durch den Kunden

Vor Reisebeginn kann der Kunde jederzeit vom Reisevertrag zurücktreten. Die Kündigung wird mit Zugang bei PTH wirksam. Dem Kunden wird empfohlen, diese Erklärung schriftlich abzugeben. In diesem Falle verlangt PTH anstelle des Reisepreises eine angemessene Entschädigung, die entsprechend Paragraph 651 i III BGB wie folgt pauschaliert ist:

Bis zum 36. Tag vor Reiseantritt 25% des Reisepreises
ab 35. Tag bis 26. Tag vor Reiseantritt 35% des Reisepreises
ab 25. Tag bis 15. Tag vor Reiseantritt 45% des Reisepreises
ab 14. Tag bis 04. Tag vor Reiseantritt 70% des Reisepreises
ab 03. Tag bis zum Reiseantritt 85% des Reisepreises

Bei Nichtantritt der Reise oder Stornierung auch einzelner Leistungen nach Reiseantritt 100 % Stornokosten.

PTH behält sich im Einzelfall eine konkrete höhere Schadensberechnung vor. In jedem Fall ist PTH berechtigt, Kosten für die Stornierung wie Telefax, Telefon etc. zusätzlich zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis unbenommen, dass PTH erheblich geringere Aufwendungen aus dem Rücktritt entstanden sind. Die Reiseanmeldung ist verbindlich. Tritt der Kunde vor der Buchungsbestätigung von seiner Reiseanmeldung zurück, bzw. widerruft er die Anmeldung, und hat PTH die Reise bei den Leistungsträgern bereits eingebucht, so gelten die oben beschriebenen Stornogebühren wie für den Rücktritt vom Reisevertrag. Für einzelne Reiseleistungen können abweichende Stornobedingungen gelten. Diese sind jeweils bei den einzelnen Reiseleistungen gesondert gekennzeichnet.

Flüge: vermittelt PTH einen Flug (Linien- oder Charterflug) zu Spezialtarifen, müssen die Stornobedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr (ersparter Aufwand) angewandt werden. Die Stornogebühren können dem Kunden auf Wunsch gerne zugänglich gemacht werden, der Aufwendungsanspruch kann bis zu 100 % der Flugkosten betragen. Aufgrund der Tarifbestimmungen die Fluggesellschaften wird eine nachträgliche Namens- bzw. Geburtsdatenänderung nicht als Umbuchung sondern als Storno und Neubuchung behandelt, bei der Stornogebühren und Zusatzkosten entstehen können.

Nach Buchungsbestätigung werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen vorgenommen, und zwar auf eine andere Reise, auf einen anderen Termin oder eine andere Unterkunft bis zum 35. Tag vor Reiseantritt. Es werden hierfür eine Umbuchungsgebühr von € 75,- pro Person sowie zusätzliche Auslagen für eventuell erforderliche Umbuchungsgebühren bei Fremdveranstaltern berechnet. Kurzfristige Umbuchungen, also eine auf Wunsch des Kunden von PTH bestätigte inhaltliche Veränderung des Reisevertrages, geben PTH das Recht, den oben näher beschriebenen pauschalierten Entschädigungsanspruch für den Fall des Rücktritts vor Reisebeginn entsprechend geltend zu machen. Sämtliche Rücktritts- und Umbuchungsgebühren sind sofort nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. Nach Antritt der Reise kann der Kunde nur in den vom Gesetz vorgesehenen Fällen vom Reisevertrag zurücktreten, für die Folgen wird auf die gesetzlichen Bestimmungen verwiesen. Tritt der Kunde aus anderen Gründen zurück (z.B. vorzeitige Rückreise), so behält PTH den Anspruch auf den Reisepreis und es entfällt der Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises. PTH wird sich jedoch bei den Leistungsträgern um Erstattung der dort ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn die Leistungen unerheblich sind oder einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Vorschriften entgegenstehen. PTH darf 20% des von den Leistungsträgern vergüteten Betrages als Ausgleich für zusätzliche Mühen und Kosten einbehalten.

6) Rücktritt und Kündigung durch PTH: PTH kann vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Reiseantritt diesen Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von PTH oder eines Leistungsträgers nachhaltig stört oder wenn er sich in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.
In diesem Falle behält PTH den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen, sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die PTH aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihr von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge. Die Kündigungsmöglichkeit des Paragraphen 651 i BGB bleibt unberührt. Danach kann im Falle bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbarer höherer Gewalt, durch die die Reise erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, jede Seite den Reisevertrag kündigen. PTH verliert hierbei den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis, kann jedoch für die bereits erbrachten oder für die Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine nach Paragraph 471 BGB zu bemessende Entschädigung verlangen.
7) Haftung / Beschränkung der Haftung: Für sämtliche vertragliche Schadensersatzansprüche der Reisekunden, sofern es nicht Körperschäden sind, haftet PTH gegenüber dem Kunden beschränkt auf den dreifachen Reisepreis, soweit ein Schaden des Kunden durch PTH weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder soweit PTH für einen dem Kunden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich PTH gegenüber dem Kunden hierauf berufen. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistung gekennzeichnet sind, haftet PTH nicht, es sei denn, dass PTH diese Fremdleistungen nicht ordnungsgemäß vermittelt hätte. Auf die Haftungsbeschränkungen, insbesondere des Warschauer Luftverkehrsabkommens sowie der IATA Regelungen, nach Paragraph 21 Luftverkehrsgesetz gesetzlich zwingend, wird der Kunde hingewiesen
8) Mitwirkungspflicht: Für den Fall eventuell einmal auftretender Leistungsstörungen weisen wir den Reisenden auf die gesetzlich bestehende Mitwirkungs- bzw. Schadensminderungspflicht hin. Der Kunde ist insbesondere gehalten, seine Beanstandungen umgehend der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben, die beauftragt ist, für Abhilfe zu sorgen. Ist eine örtliche Reiseleitung nicht erreichbar, so sind die Beanstandungen jeweils umgehend dem Leistungsträger und/oder PTH mitzuteilen. Eine berechtigte Kündigung liegt erst vor , sofern nach angemessener Frist eine Abhilfe nicht möglich ist oder durch ein besonderes Interesse des Reisenden eine sofortige Selbsthilfe gerechtfertigt ist
9) Ausschluss von Ansprüchen, Einschränkung ihrer Abtretbarkeit: Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber PTH geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist kann der Kunde nur Ansprüche geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung dieser Frist verhindert war. Ansprüche des Kunden auf Erbringung von Reiseleistungen können nur im Rahmen des Paragraphen 651 BGB, auf Schadensersatz oder Minderung nur mit Zustimmung von PTH an Dritte abgetreten werden. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlich gerechtfertigten Grund verweigert werden. Ein sachlich gerechtfertigter Grund ist jedenfalls, wenn sich der Kunde durch die Abtretung eine Zeugenstellung verschafft. Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f verjähren in einem Jahr nach dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem PTH die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
10) Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten: Über Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche Formalitäten, hat sich der Reisende selbst zu informieren.
PTH weist auf Pass-, Visumerfordernisse und gesundheitspolizeiliche Formalitäten für deutsche Staatsbürger in dem von ihr herausgegebenen Prospekt oder durch Unterrichtung vor der Buchung, speziell unter http://www.auswaertiges-amt.de oder auch unter www.pth-muc.de - Reiselinks - Länderinformationen, hin !! Entstehen infolge fehlender persönlicher Vorraussetzungen (z.B. keine Beschaffung eines erforderlichen Visums) für die Reise Schwierigkeiten, so kann der Reisende nicht kostenfrei zurücktreten oder nur einzelne Leistungen in Anspruch nehmen. Es gelten dann hingegen die Rücktritts- und Stornierungsbedingungen unter Ziffer 5.
11) Anreise zum Flughafen: Soweit die Anreise des Reisenden zum Flughafen mit der Bahn oder dem Auto erfolgt, ist dieser gehalten, möglicherweise auftretende Verzögerungen bei der Anreise angemessen bei der Auswahl der Zugverbindung oder der Fahrzeit zu berücksichtigen.
12) Empfehlung: PTH empfiehlt seinen Kunden den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittskostenversicherung.
13) Gerichtsstand: Gerichtsstand für Vollkaufleute, für Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben sowie für Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist bei Aktivklagen des Reiseveranstalters der Ort des Firmensitzes von PTH, München.
14) Nebenabreden: Nebenabreden, auch die Änderung dieser Klausel, bedürfen der ausdrücklichen Bestätigung. Sollte eine der Vertragsklauseln unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der Vereinbarungen als Ganzes unberührt. Statt der unwirksamen Klausel gilt dann die gesetzliche Regelung. Gerichtsstand und Erfüllungsort, soweit gesetzlich zulässig und jedenfalls für Einbuchungen der Reisebüros, ist München.
Copyright: Alle Rechte vorbehalten. Nachdruck und Vervielfältigung des Inhalts der PTH - Homepage oder der PTH - Kataloge, auch auszugsweise nur mit ausdrücklicher schriftlicher Genehmigung durch Pacific Travel House.
Allgemeines: Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern in Prospekten/Angeboten bleibt vorbehalten, soweit diese nicht bereits Vertragsbestandteil geworden sind. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages oder dieser Reisebedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

Veranstalter für Australien, Neuseeland, Südsee, Hawaii, Tauchreisen in den Südpazifik: Pacific Travel House Reiseveranstaltungs GmbH

Pacific Travel House
Reiseveranstaltungs GmbH
Schwanthalerstraße 100
80336 München

Tel. 089-54321 80
Fax 089-54321 822
HRB 86 135
Ust-IDNr.: 821/10737
info@pacific-travel-house.de
www.pacific-travel-house.com

Reisebedingungen als PDF klicken Sie bitte hier
Top flag pushpin chevron-down
linkedin facebook pinterest youtube rss twitter instagram facebook-blank rss-blank linkedin-blank pinterest youtube twitter instagram